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Das Weisungsrecht - nostalgisch verklärend auch gerne als Direktionsrecht bezeichnet - ist das Recht, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig vereinbarte Tätigkeit durch Einzeilweisungen oder auch Anweisungen von Dauer näher zu bestimmen.

Dazu kann sowohl die Anweisung Überstunden zu machen als auch eine Versetzung auf eine andere Tätigkeit oder an einen anderen Arbeitsort gehören. Der Umfang des Weisungsrechts kann durch den Arbeitsvertrag erweitert oder eingeschränkt werden. Es darf nur im Rahmen der Gesetze ausgeübt werden und muss billigem Ermessen entsprechen. Näheres dazu auch unter dem Stichwort Direktionsrecht.

Mehr Informationen auf der Seite Weisungsrecht.de