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Stichwort:
Erläuterung:

Mit einer Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag wird versucht, unerwünschte Verletzungen von Pflichten des Arbeitnehmers mit einer Geldzahlung zu bestrafen.

Vertragsstrafen sind vor allem üblich bei Nichtantritt der Stelle trotz Unterzeichnung des Arbeitsvertrags und vorzeitiger Beendigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist.

Vertragsstrafen dürfen keine unverhältnissmäßigen Beträge vorsehen und unterliegen der AGB-Kontrolle der Arbeitsgerichte. Eine Vertragsstrafe darf in der Regel höchstens ein Bruttomonatsgehalt betragen. Bei einer vorzeitigen Beendigung darf die Vertragsstrafe außerdem das in der restlichen Kündigungsfrist zu erzielende Bruttogehalt nicht übersteigen.

Mehr Informationen auf der Seite Vertragsstrafe.de