Eine im Arbeitsvertrag für außertariflich Angestellte (AT-Angestellte) oder leitende Angestellte übliche Überstundenpauschale findet zunehmend Beliebtheit auch in Arbeitsverträgen normaler Arbeitnehmer.
Nach Ansicht des LAG Hamm ist eine Pauschalierung von Mehrarbeit unzulässig, weil sie in das Leistungs-/Gegenleistungsverhältnis eingreift und eine "Unbekannte" einführt.
Wechselt ein Arbeitnehmer z.B. seinen Job, weil er beim neuen Arbeitgeber 20 Prozent mehr verdient, enthält der neue Arbeitsvertrag aber eine Klausel, nach der mit dem Gehalt Überstunden abgegolten sein sollen, kann sich der Wechsel schnell als schlechtes Geschäft für den Arbeitnehmer herausstellen.
Das Bundesarbeitsgericht hält jedenfalls die pauschale Abgeltung von Mehrarbeit die über die Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (48 Stunden) hinausgeht, für unzulässig.
Mehr Informationen auf der Seite Ueberstundenpauschale.de