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Arbeitsvertrag - Anwalt Muster Vorlage
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www.arbeitsvertrag.de»Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Der Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden, er bedarf also zu seiner Wirksamkeit nicht der Schriftform. Allerdings muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die im einzelnen in § 2 Nachweisgesetz (NachwG) näher beschriebenen Abmachungen schriftlich bestätigen. Nur der Berufsausbildungsvertrag (§ 4 BBiG) und der Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst (§ 4 BAT und § 2 TVÖD bzw. TV-L) unterliegen der Schriftform. Mehr zur Schriftform
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