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Arbeitsvertrag - Anwalt Muster Vorlage
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www.arbeitsvertrag.de»Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Jedenfalls ist ein mündlicher Arbeitsvertrag genauso wirksam wie ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Zwar sieht das Nachweisgesetz vor, dass der Arbeitgeber die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrags schriftlich bestätigen muss, dazu reicht aber auch ein Bestätigungsschreiben. "Sehr geehrte Frau Mustermann, hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir Sie ab dem xx.xx.2009 zu den nachfolgenden Bedingungen als Angestellte beschäftigen werden. Wir haben folgendes vereinbart ....". Trotzdem sollte man als Arbeitnehmer auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag drängen, da ansonsten Beweisnot droht, wenn man seine mündlich vereinbarten Rechte einklagen muß.
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