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Arbeitsvertrag - Anwalt Muster Vorlage
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www.arbeitsvertrag.de»Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Die Begriffe Mehrarbeit und Überstunden sind im Arbeitsrecht nicht einheitlich definiert, sondern je nach Tarifvertrag und Branche unterschiedlich. Ohne Regelung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ist ein Arbeitnehmer - außer in wirklichen Notfällen - nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Die meisten Arbeitsverträge enthalten daher entsprechende Verpflichtungen zur Mehrarbeit bei Bedarf. Dabei sind immer die Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu beachten. Mehr Informationen auf der Seite Mehrarbeit24.de
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