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Stichwort:
Erläuterung:

Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber muß ein Arbeitnehmer binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündgungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht haben.

Ansonsten wird die Kündigung unabhängig von eventuellen Fehlern so behandelt, als ob sie in Ordnung wäre.

Zu empfehlen ist es, für die Kündigungsschutzklage einen versierten und im Kündigungsrecht besonders erfahrenen Experten heranzuziehen. Ein mit Kündigungsschutzverfahren besonders erfahrener Rechtsanwalt kann deutlich mehr an Abfindung herausholen oder aber eine Weiterbeschäftigung durchsetzen.

Mehr Informationen auf der Seite Kuendigungsschutzklage.de