Arbeitsvertrag - Anwalt Muster Vorlage

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.arbeitsvertrag.de
www.arbeitsvertrag.de»Rechtswörterbuch
Unsere Angebote
Fragen stellen
Anwalt/Experte
Der Arbeitsvertrag
Infos /Muster finden
Arbeitsvertrag-Check
Onlineberatung
Kostenlose Beiträge
Aktuelles
Rechtswörterbuch
Büchertipps
Anmelden
Rechtswörterbuch
Stichwort:
Erläuterung:

Der Kettenarbeitsvertrag ist ein wiederholter befristeter Arbeitsvertrag. Nach inzwischen überholter Rechtsprechung aber immer noch verbreiteter Auffassung von Arbeitnehmern ist ein Kettenarbeitsvertrag nicht unzulässig.

Während früher die Rechtsprechung jedes Glied der Kette, also jeden einzelnen zurückliegenden befristeten Arbeitsvertrag, auf seine Rechtswirksamkeit überprüfte:

"Mehrere nacheinander abgeschlossene Zeitverträge dürfen rechtlich nicht als Einheit bewertet werden. Vielmehr muß für jeden einzelnen Vertrag der sachliche Grund für die Befristung selbst und für deren Dauer geprüft werden (BAG, v. 30.09.1981, Az.: 7 AZR 467/79)."

Nimmt das Bundesarbeitsgericht schon seit längerem nur noch die letzte Befristung unter die Lupe. Dadurch sind die Chancen, den Kettenarbeitsvertrag, also die Vielzahl aneinandergereihter Befristungen, gleichsam zu sprengen, deutlich gesunken.

Mehr Informationen auf der Seite Kettenarbeitsvertrag.de