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Arbeitsvertrag - Anwalt Muster Vorlage
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www.arbeitsvertrag.de»Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Eine Ausschlussfrist führt den Verfall eines Anspruchs aus dem Arbeitsvertrag bereits lange vor der Verjährung herbei. Bei den Ausschlussfristen unterscheidet man die einstufige Ausschlussfrist - nur schriftliche Geltendmachung erforderlich - sowie die zweistufige Ausschlussfrist - zuerst schriftliche Geltendmachung und im Ablehnungsfall gerichtliche Klagererhebung erforderlich. Ausschlussfristen sind auch nach der Einführung der AGB-Kontrolle für Arbeitsverträge zulässig. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht die "3+3-Regel" eingeführt: Danach muss bei einer zweistufigen Ausschlussfrist die erste Stufe - schriftliche Geltendmachung beim Arbeitgeber - mindestens drei Monate betragen und die zweite Stufe für die Klageerhebung weitere drei Monate. Einseitige Ausschlussfristen, die nur für den Arbeitnehmer gelten sollen, sind allerdings unzulässig. Mehr Informationen auf der Seite Ausschlussfrist.de
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