Arbeitsvertrag - Anwalt Muster Vorlage

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.arbeitsvertrag.de
www.arbeitsvertrag.de»Rechtswörterbuch
Unsere Angebote
Fragen stellen
Anwalt/Experte
Der Arbeitsvertrag
Infos /Muster finden
Arbeitsvertrag-Check
Onlineberatung
Kostenlose Beiträge
Aktuelles
Rechtswörterbuch
Büchertipps
Anmelden
Rechtswörterbuch
Stichwort:
Erläuterung:

Eine Ausschlussfrist führt den Verfall eines Anspruchs aus dem Arbeitsvertrag bereits lange vor der Verjährung herbei.

Bei den Ausschlussfristen unterscheidet man die einstufige Ausschlussfrist - nur schriftliche Geltendmachung erforderlich - sowie die zweistufige Ausschlussfrist - zuerst schriftliche Geltendmachung und im Ablehnungsfall gerichtliche Klagererhebung erforderlich.

Ausschlussfristen sind auch nach der Einführung der AGB-Kontrolle für Arbeitsverträge zulässig. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht die "3+3-Regel" eingeführt: Danach muss bei einer zweistufigen Ausschlussfrist die erste Stufe - schriftliche Geltendmachung beim Arbeitgeber - mindestens drei Monate betragen und die zweite Stufe für die Klageerhebung weitere drei Monate. Einseitige Ausschlussfristen, die nur für den Arbeitnehmer gelten sollen, sind allerdings unzulässig.

Mehr Informationen auf der Seite Ausschlussfrist.de