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10 goldene Regeln zum Arbeitsvertrag

Diese TOP 10 - Ratschläge, sollten Sie in jedem Fall beachten, wenn Sie sich vertraglich zur Arbeit verpflichten wollen. Im Zweifel sollten Sie aber immer die Hilfe eines Arbeitsrechtsexperten in Anspruch nehmen.

 

Wenn Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen, achten Sie darauf, dass alle mündlichen Vereinbarungen und Zusagen während der Verhandlungen auch schriftlich im Vertrag festgehalten werden. Vertrauen ist gut, Vereinbarung besser! Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich vereinbart werden, um wirksam zu sein. 

Auch Nebenleistungen, wie z.B. die Nutzung des Firmenwagens, Prämien, vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersversorgung, Fahrtkostenzuschüsse, Zielvereinbarungen etc. gehören in den Arbeitsvertrag. Die Pflicht zur Leistung von Überstunden sollte exakt und nicht pauschal und nur gegen Entgelt vereinbart werden. 

Kündigen Sie Ihr altes Arbeitsverhältnis erst, wenn Sie den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Oftmals ergeben sich im letzten Moment noch Probleme, die das Zustandekommen des neuen Vertrages verhindern. In diesem Falle stünden Sie sonst ganz ohne Vertrag da. Aber auch ein schon unterzeichneter Vertrag schützt Sie nur bei Aufnahme entsprechender Klauseln vor der sogenannten "Kündigung vor Dienstantritt". 

Achten Sie darauf, dass in Ihrem Vertrag sowohl die gesetzlichen Bestimmungen als auch tarifliche Vorgaben berücksichtigt sind. 

Nehmen Sie Sich auf jeden Fall die Zeit, den gesamten Vertrag vollständig und eingehend zu studieren, insbesondere wenn dieser – wie im Regelfall – einseitig vom Arbeitgeber als Formularvertrag gestellt wird. Diese Mühe bewahrt Sie vor unangenehmen Überraschungen, die oft im Detail stecken. Bei der Wichtigkeit des Dokuments wird ein vernünftiger Arbeitgeber für solche Genauigkeit auch Verständnis haben. 

Scheuen Sie nicht davor zurück, unklare Klauseln mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber zu diskutieren. Nur so erreichen Sie, dass beide Seiten vom gleichen Vertragsinhalt ausgehen und vermeiden spätere unangenehme Überraschungen. Zweifelhafte Punkte sollten Sie unbedingt vor der Unterzeichnung klarstellen. Hier gilt dasselbe wie beim Ehevertrag: Heikle Punkte regelt man am besten, wenn die Liebe am größten ist. 

In Arbeitsverträgen werden gelegentlich Wettbewerbsvereinbarungen für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffen. Solche Vereinbarungen sind für Berufsanfänger gleichwohl unüblich. Sollten Sie dennoch von einer solchen Klausel betroffen sein, empfiehlt sich die Konsultierung eines Rechtsanwalts. Manchmal ist eine solche Klausel sogar vorteilhaft. 

Achten Sie darauf, dass Zusagen über anstehende Gehaltserhöhungen, z.B. nach Ablauf der Probezeit, mit in den schriftlichen Vertrag aufgenommen werden. 

Nebentätigkeiten bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Häufig werden sie im Arbeitsvertrag ausgeschlossen. Die Zustimmung zu einer Nebentätigkeit darf der Arbeitgeber allerdings nur verweigern, wenn sie den Arbeitnehmer in der Ausübung seiner im Arbeitsvertrag geregelten Aufgaben einschränkt. 

Sollten bei Ihnen Zweifel hinsichtlich der Vollständigkeit Ihres Arbeitsvertrages oder der Bedeutung einzelner Klauseln bestehen, lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Sofern der Arbeitgeber wirklich an Ihrer Mitarbeit interessiert ist, wird er sein Angebot lange genug aufrechterhalten, um Ihnen die Prüfung des Vertrages zu ermöglichen. Zögern Sie in diesem Falle nicht, den fachlichen Rat eines spezialisierten Anwaltes einzuholen.

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