Die beiderseitigen Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind im Arbeitsvertrag geregelt.
Diese vertragliche Vereinbarung von Regeln für das störungsfreie Miteinander am Arbeitsplatz, aber auch für den Konfliktfall, ist nicht nur sinnvoll, sondern geboten. So birgt doch eine nicht eindeutig geregelte Zusammenarbeit das Risiko zahlreicher Konflikte.
Der Arbeitsvertrag muss aber auch und das ist genauso wichtig Regeln für den Fall enthalten, dass die Zusammenarbeit wider Erwarten nicht funktioniert. Ein Arbeitsvertrag entfaltet seine volle Bedeutung meist nicht in Friedenszeiten, sondern beim GAU.
Und nicht zuletzt ist ein Arbeitsvertrag auch - obwohl häufig stiefmütterlich behandelt - eine wirtschaftlich bedeutungsvolle Angelegenheit:
"Schon der Abschluss eines Normalarbeitsvertrages mit einem Normalarbeitnehmer beinhaltet auf die reguläre Gesamtdauer ein Investitionsvolumen von mehreren Millionen DM. Die Sorgfalt, die gegenwärtig auf die Ausgestaltung der Arbeitsverträge verwendet wird, steht dazu in keiner Relation. Auf jeden vorformulierten Vertrag minderer Bedeutung wird mehr Sorgfalt verwandt."
(Prof. Dr. U. Preis, Universität Düsseldorf, auf der Veranstaltung Kölner Arbeitsrechtstage des Otto-Schmidt-Verlages in Köln 12./13. Mai 2000)
Aus diesem Grund gibt's auf den folgenden Seiten alles Wissenswerte rund um den Arbeitsvertrag und die damit verbundenen Probleme. Ausfürhrliche Antworten auf folgenden Fragen ...
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