Ich arbeite zur Zeit vormittags in einer Arztpraxis. Ich werde einen 2.Job 2x die Woche nachmittags zu einem best. Std.lohn annehmen, welcher nicht mehr als 400 Euro im Monat betragen wird. Welcher Vertrag traegt? Auf was muss ich speziell achten, bzw. Urlaub? Wo kann ich diesen Vertrag bekommen?
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Frage beantworte ich gerne.
Verstehe ich Ihre Frage dahin, dass der Zweitjob beim gleichen Arbeitgeber erfolgen soll? Dies wäre im Rahmen der sog. geringfügigen nicht möglich. Eine geringfügige Beschäftigung kann zwar grundsätzlich neben einer Teilzeitbeschäftigung erfolgen; nicht jedoch beim gleichen Arbeitgeber !
Sofern es sich bei dem ersten Job ebenfalls um eine geringfügige Beschäftigung handelt, ist zu beachten, dass die Verdienste zusammengezählt werden und so ggf. die volle Steuer- und Sozialversicherungspflicht besteht.
Grundsätzlich gilt für die sog. "400 Euro - Job's":
Es handelt sich, wie bei anderen Teilzeitarbeitverträgen um vollwertige Arbeitsverhältnisse. Also besteht zb. Anspruch auf Urlaub, Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ggf. auf Tariflohn sofern ein Tarifvertrag besteht. Auch können Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld bestehen.
Nach dem Nachweisgesetz soll ein Arbeitsvertrag folgende Angaben enthalten:
§ 2 Nachweispflicht
(1) 1Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. 2In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:
1. der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,
2. der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,
3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,
4. der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,
5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,
6. die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit,
7. die vereinbarte Arbeitszeit,
8. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,
9. die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,
10. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.
Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Bei Arbeitnehmern, die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) ausüben, ist außerdem der Hinweis aufzunehmen, daß der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers erwerben kann, wenn er nach § 5 Abs. 2 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch auf die Versicherungsfreiheit durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet.
Wichtig für Sie ist also auch der Hinweis auf § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Musterverträge finden sich im Internet.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Willmann
http://www.juracity.de