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Betreff:
Kategorie:
Arbeitsrecht
Frage:
Mein Mann ist seit 11 Jahren in einem Restaurant angestellt. Er bekommt von Anfang bis heute das genau gleiche Netto Gehalt. In der Zwischenzeit haben wir allerdings vor 9 Jahren ein zweites Kind bekommen. Nun habe ich herausgefunden, daß sich der Bruttolohn von 1997-2006 um 300€ im Monat verringert hat.
Ist es rechtsmäßig, daß der Arbeitgeber auf Grund von Kinderfreibeträgen den Bruttolohn senkt um weiter auf den gleichen Nettolohn zu kommen?
An wen müßten wir uns wenden wenn wir da gegen angehen wollen?
Antwort:
Sehr geehrter Elisabeth,

das Vorgehen ist dann rechtswidrig, wenn zwischen Ihrem Ehegatten und dem Arbeitgeber einen Bruttoarbeitslohnvergütung arbeitsvertraglich vereinbart wurde. Dann wäre eine Senkung des Bruttoarbeitslohnes nur im Wege einvernehmlicher Vereinbarung oder aber Änderungskündigung möglich.

Denkbar ist aber auch, daß eine sog. Nettolohnvereinbarung getroffen wurde. Eine solche regelt, dass die Arbeitsvertragsparteien abweichend vom Regelfall vereinbaren, dass der Arbeitgeber die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge trägt. Der Arbeitnehmer erhält die vereinbarte Vergütung vollständig ausgezahlt.
Allerdings birgt eine Nettolohnvereinbarung den Nachteil in sich, daß dem Arbeitnehmer mögliche gesetzliche Steuerentlastungen (Kinderfreibeträge) verloren gehen.

Sie sollten also den Arbeitsvertrag sichten, um diese Frage zu klären.



Mit freundlichen Grüßen


Christian von Hopffgarten

http://www.juracity.de
Nachfrage:
Ergänzung:
Status:
archiviert
Datum:
23.08.2006
Preis:
25 €
Kunde:
Elisabeth
Experte: