hallo ich bin seit 4 jahren freiberuflich tätik,seit 1 monat in einer neuen firma (auch freiberuflich).ich habe bis zum heutigen tag keinen arbeitsvertrag,obwohl ich vorher auch einen hatte. Meine frage deshalb. muss die firma für die ich tätik bin mir einen arbeitsvertrag zukommen lassen oder nicht.denn wie gesagt vorher war ich auch freiberuflich tätik hatte aber einen. danke für ihre bemühungen
Hallo Skywalker24,
Sie schreiben einerseits, Sie seien "freiberuflich" tätig, andererseits sprechen Sie von einem Arbeitsvertrag.
Grundsätzlich können Verträge mündlich geschlossen werden, auch besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine schriftliche Ausfertigung.
Für "Arbeitsverträge" sieht das Gesetz als Ausnahme in § 2 Nachweisgesetz vor, dass dem Arbeitnehmer eine Niederschrift über die wesentlichen Vereinbarungen auszuhändigen ist (also auch kein "Arbeitsvertrag", aber immerhin eine Zusammenfassung des vereinbarten in schriftlicher Form.
In § 1 des Nachweisgesetzes ist aber geregelt, dass es nur für "Arbeitnehmer" gilt.
Freiberuflich Tätige sind grundsätzlich Selbständige und keine Arbeitnehmer, so dass das NachwG für Freiberufler nicht gilt.
Allerdings nehme ich an, dass Sie den Begriff "freiberuflich" laienmässig verwenden und nicht im juristischen Sinn.
Auch wenn Sie formal oder nach der Bezeichnung freiberuflich tätig sind, kann es aber sein, dass Sie tatsächlich, also juristisch, Arbeitnehmer sind, also "scheinselbständig", es kann aber ebenso gut sein, dass Sie wirklich selbständig sind, also auf der Basis eines Dienstvertrages oder Werkvertrages tätig werden. Wenn Sie wirklich freiberuflich tätig sind, gilt das Nachweisgesetz nicht und es gibt also keinen gesetzlichen Anspruch auf einen "schriftlichen" Vertrag.
Ob Sie wirklich selbständig sind, kann ich ohne nähere Informationen nicht beurteilen. Sie können aber eine Nachfrage stellen.
Mit freundlichen Grüssen
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
www.scheinselbstaendigkeit.de
Mit freundlichen Grüßen
Michael W. Felser
http://www.juracity.de
Michael W. Felser, Rechtsanwalt