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Das Einstellungsgespräch

Der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages geht in der Regel ein Einstellungsgespräch voraus.

 

Dabei werden dem Bewerber oft auch sehr persönliche Fragen stellt. Unter Umständen müssen solche Fragen auch schriftlich beantwortet oder entsprechende Zusicherungen als Bestandteil des Arbeitsvertrages gemacht werden.

Nicht alle dieser Fragen muss der Arbeitnehmer allerdings wahrheitsgemäß und umfassend beantworten. So besteht nach Ansicht der Arbeitsgerichte durchaus das Recht, bestimmte für die Tätigkeit nicht relevante persönliche Umstände - wie etwa eine Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit sowie bestimmte nicht im Zusammenhang stehende Vorstrafen - zu verschweigen bzw. auf unzulässige Fragen - wie etwa die nach Schwangerschaft - wahrheitswidrig zu antworten.

Mehr Informationen zum Einstellungsgespräch oder zum Fragerecht des Arbeitgebers gibt's übrigens auf unseren Seiten Einstellung.de und Fragerecht.de

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