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24.11.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



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Telefax :+49 2232 945040 50

Zu spät wegen Schnee

dürfte heute morgen die meistgebrauchte Ausrede für das Zuspätkommen sein. Und deshalb nicht besonders originell. Auch wenn Ihr Chef bei den ersten zehn Mitarbeitern noch Verständnis für den Wintereinbruch zeigt, den elften mit dieser Ausrede erwischt es. Denn der Wintereinbruch ist anders als die Absatzflaute Arbeitnehmerrisiko (sog. Wegerisiko). Sie müssen früher aufstehen, andere Verkehrsmittel benutzen, rechtzeitig anrufen. Trotzdem kann das Gehalt gekürzt werden, wenn sie zu spät sind. Und wenn sie es einfach drauf ankommen lassen, also erneut zu spät kommen, obwohl seit zwei Tagen Schnee liegt, kann es auch eine Abmahnung geben. Hier finden Sie wenigstens originellere Ausreden. Oder: Polizei hat mich angehalten und verwarnt, weil ich ohne Winterreifen, dafür aber mit offenem Cabriodach, Sonnenbrille und ohne Licht gefahren bin.

Lachende Chefs mahnen statistisch gesehen seltener ab. Achtung: wirkt aber nur einmal.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

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