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25.08.2006
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Zielvereinbarung und Regeltantieme - Wenn der Arbeitgeber keine Ziele vereinbart ?

Ein häufiger Konfliktfall ist, dass der Arbeitgeber die im Arbeitsvertrag vereinbarte Vereinbarung jährlicher Ziele nicht mit dem Arbeitnehmer vereinbart. Dann muss die Sanktion eigentlich den Arbeitgeber treffen. So auch das Landersarbeitsgericht Köln (LAG Köln, Urteil vom 03.04.2006, 14 (9) Sa 5/06) für den Fall, dass im Arbeitsvertrag festgelegt ist, dass 80 % der Regeltantieme als monatliche Vorauszahlung geleistet werden. Versäumt der Arbeitgeber dann die Vereinbarung der Ziele mit dem Arbeitnehmer, kann dieser nach der Entscheidung jedenfalls diesen Betrag verlangen.

 

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Rechtsanwälte Felser

 

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