Auch wenn jeder vierte laut Bild.de einmal blaugemacht haben soll, so sind immerhin 75 % ausnahmslos ehrlich, was das Fehlen am Arbeitsplatz betrifft. Mancher misstrauische Chef glaubt aber, dass 75 % schon mal blaumachen und nur 25 % ehrlich sind.
Arbeitgeberängste steigen auf, wenn der Chef beim Public Viewing seinen angeblich kranken Mitarbeiter trifft. Dieser muß aber entgegen mancher Journalistenmeinung meist keine Sanktionen befürchten. Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichts muß man nämlich nicht unbedingt das Bett hüten, wenn der Arzt es nicht verordnet hat. Verboten sind nur solche Aktivitäten, die die Genesung verzögern, also die zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendigen Krankentage erhöhen. Selbst die Teilnahme an einem Marathonlauf ist während einer Krankschreibung möglich, so das Arbeitsgericht Stuttgart. Es kommt immer darauf an, was der Arzt erlaubt, auch während der Weltmeisterschaft.
Arbeitnehmer, die allerdings beim vorsätzlichen Blaumachen erwischt werden, zahlen zur Kündigung unter Umständen sogar die "Überführungskosten" = Detektivkosten. Und wer am Freitag schon angekündigt hat, dass er sich am Montag nach dem Spiel wohl eher schlecht fühlen werde, muß sowieso mit der roten Karte vom Chef rechnen.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte (Sonderseite zur Fussball Weltmeisterschaft)
Autor von "Fussball WM und Arbeitnehmerrechte" Arbeitsrecht im Betrieb Jahrgang 2010 Heft 4
und "Achtung Abseitsfalle! WM und Arbeitsrecht" Arbeitsrecht im Betrieb Jahrgang 2006, 204-207
Interviewzitate auf Spiegel Online vom 6.6.2010