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18.04.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Verschwiegenheitspflicht im Job: Interview RA Felser in Men´s Health

"Betriebsgeheimnisse - was im Schadenfall droht", titelt die Männerzeitschrift "Men´s Health" in der Maiausgabe. Im Beitrag geht es darum, was man aus dem Job zu Hause und bei anderen erzählen darf (Klatsch und Tratsch) und was nicht (Geschäftsgeheimnisse und Betriebsgeheimnisse) und was passiert, wenn man gegen die arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht verstösst (Vertragsstrafe, Abmahnung, Kündigung, Schadensersatz, Strafanzeige). Im Zweifel gilt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Oder wie der Lateiner sagt: "Si tacuisse …"