Es wird angeblicher Schadensersatz abgezogen, ohne Rücksicht auf Verluste. Dabei wird weder das Haftungsprivileg des Arbeitnehmers bedacht, noch die Pfändungsschutzvorschriften.
Ein solches Verhalten ist rechtswidrig und wird auch von den Arbeitsgerichten nicht geduldet.
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Rechtsanwalt Borth