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04.03.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



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Telefax :+49 2232 945040 50

Überstunden Bezahlung

Deutsche Arbeitnehmer machen 3 Milliarden Überstunden, so der Spiegel. Einem verbreiteten Gerücht zufolge sollen Überstunden nur zu vergüten sein, wenn dies vereinbart wurde oder ein Stundenlohn vereinbart ist. Das ist - mit Verlaub - Unsinn. Auch wenn ein festes Monatsgehalt vereinbart ist, müssen Überstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, entweder durch Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden. Ausnahme: Im Arbeitsvertrag wurde eine zulässige Überstundenspauschale vereinbart. Durch diese darf aber kein sittenwidriger oder tarifwidriger Stundensatz vereinbart werden.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwalt und Fachanwalt