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31.08.2010







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Schreibtisch: Arbeitsrecht und Irrtum (1)

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer glauben, dass der Schreibtisch, an dem sie sitzen und arbeiten, "ihr" Schreibtisch sei. Dieser Irrtum ist weit verbreitet. Richtig ist aber, dass das Arbeitsmittel "Schreibtisch" dem Arbeitgeber gehört. Sein Eigentum hat er lediglich zur Erledigung der vereinbarten Tätigkeiten zur Verfügung gestellt. Daher kann er den Schreibtisch auch öffnen, wenn er etwas sucht und der Schreibtisch abgeschlossen sein sollte. Für die Beschäftigten ist es daher sinnvoll, private Dinge (z.B. Aufzeichnungen über geleistete Arbeitszeiten, Überstunden, Mobbinghandlungen oder Vermerke über Ungerechtigkeiten) nicht in "ihrem" Schreibtisch zu verwahren. Sie könnten leicht abhanden kommen.

Tipp: Nehmen Sie Ihre privaten Sachen mit nach Hause.

Rechtsanwältin Christel Karin Schwarz-Feuring

Haddenbrocker Str. 21  42855 Remscheid

Tel. 02191-291382  mobil: 0173-2136102

email: hilfe@schwarz-feuring.de