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15.07.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Rechtsanwalt Felser mit Tipps zum Nebenjob auf Bild.T-Online

Nebenjobs sind nicht nur durch die Politker ins Gerede gekommen. Urlaubszeit ist auch Nebenjobzeit. Nicht nur für Studenten und Schüler, auch in Deutschland kommen Zweit- und Drittjobs in Mode, und man verdient am besten, wenn die Nachfrage am grössten ist. Wenn die einen im Urlaub sind, verdienen sich die anderen was dazu. In dem Artikel auf Bild.T-Online von Laura de la Motte und Beatrix Altmann gibt JuracityBlogger und Arbeitsrechtler Michael Felser Antworten auf auf Fragen wie:

Darf ich als Angestellter etwas dazuverdienen?

Wieviel darf ich dazuverdienen?

Muss ich meinem Chef jede Nebentätigkeit melden?

Brauche ich eine zweite Lohnsteuerkarte?

Was muss ich ans Finanzamt abführen?

Was passiert, wenn ich ohne Absprache mit dem Chef im Urlaub arbeite?

Darf ich arbeiten, wenn ich eigentlich krankgeschrieben bin?

Kann mein Chef bei Zuwiderhandlung mit Kündigung drohen?

Welche rechtlichen Mittel kann ich ausschöpfen?

Ein Interview mit Rechtsanwalt Felser zum Thema "Nebenjob" finden Sie auch in der Verbraucherzeitschrift "Capital". Tipps auch zum Minijob ans Nebentätigkeit bei Zukunft-klipp-und-klar, dem Ratgeberportal der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.