Das Bundesarbeitsgericht hat dazu noch nicht entschieden, aber die Landesarbeitsgerichte sind sich einig. Auch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 21.06.2007 Aktenzeichen 4 TaBV 12/07) hat erst kürzlich entschieden:
"Selbst wenn die Arbeitgeberin es in der Vergangenheit gestattet hat, dass die Mitarbeiter am Arbeitsplatz rauchen, so konnten die Mitarbeiter zu keinem Zeitpunkt Vertrauen dahin bilden, dass die Arbeitgeberin sich auf Dauer binden wollte, ihnen dies bei Fortzahlung der Vergütung außerhalb des Arbeitsplatzes zu gestatten. Denn die Mitarbeiter mussten damit rechnen, dass dieser Zustand jederzeit beendet beziehungsweise verändert werden kann."
Was meinen Sie? Sollten Raucherpausen bezahlt werden oder nicht? Auf dem JuracityBlog können Sie dazu an einer Abstimmung teilnehmen.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte