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11.04.2009
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



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Telefax :+49 2232 945040 50

Neuer Arbeitsvertrag: Karrieresprung ins Nichts

No Risk, no fun? Beim Jobwechsel ist Vorsicht angesagt, das musste ein Mandant von mir erfahren, der einen schönen Karrieresprung gemacht hatte - glaubte er jedenfalls. Eine neue Stelle mit Führungsverantwortung, ggt; 200 k, beim Umzug der fünfköpfigen Familie war man behilflich. In der Probezeit dann die Kündigung. Nicht wegen Schlechtleistung, sondern weil sich die Unternehmensplanung durch den Einstieg eines Investors geändert hatte. Großes Bedauern. Mitten in der Krise muss sich die Führungskraft jetzt einen neuen Job suchen. Schadensersatz wird schwierig, denn man wird ihm entgegenhalten, dass er die Probezeit akzeptiert habe, also mit einer vorzeitigen Beendigung rechnen musste. Als AT-Angestellter kann er sich auch nicht auf einen Sanierungstarifvertrag berufen, denn der gilt nur für tarifgebundene Arbeitnehmer. Er wird jetzt versuchen, eine Verlängerung der Kündigungsfrist auszuhandeln, vielleicht ein Outplacement. Mut wird nicht immer belohnt.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte