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11.05.2007

Von: RA Hartmann

Lohndumping im Bundestag?

Nur zur Klarstellung: Damit sind nicht die Abgeordneten des Bundestages und ihre Diäten gemeint. Die IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) hat nach eigenen Angaben herausgefunden, dass im Berliner Reichstag Beschäftigte eingesetzt werden, die weniger als den gesetzlichen Mindestlohn erhalten.

Danach wird der Reichstag von Unternehmen gereinigt, die ihren Beschäftigten weniger als den gesetzlichen Mindestlohn - für die Gebäudereinigung beträgt der gesetzliche Mindestlohn 7,87 € in Westdeutschland und 6,36 € in Ostdeutschland - bezahlen.

Nach Angaben der Gewerkschaft erhalten die Mitarbeiter der beauftragten Firma ein Lohn von 5,50 € und weniger. Die Gewerkschaft will sich den Beschäftigten nunmehr annehmen und für die Zahlung des Mindestlohnes einsetzen. Zur Bekämpfung des Lohndumpings hat die IG BAU eine Hotline gegen Lohndumping in der Gebäudereinigung eingerichtet.

 

Hartmann

Rechtsanwalt

Rechtsanwälte Felser

www.kuendigung.de