Danach wird der Reichstag von Unternehmen gereinigt, die ihren Beschäftigten weniger als den gesetzlichen Mindestlohn - für die Gebäudereinigung beträgt der gesetzliche Mindestlohn 7,87 in Westdeutschland und 6,36 in Ostdeutschland - bezahlen.
Nach Angaben der Gewerkschaft erhalten die Mitarbeiter der beauftragten Firma ein Lohn von 5,50 und weniger. Die Gewerkschaft will sich den Beschäftigten nunmehr annehmen und für die Zahlung des Mindestlohnes einsetzen. Zur Bekämpfung des Lohndumpings hat die IG BAU eine Hotline gegen Lohndumping in der Gebäudereinigung eingerichtet.
Hartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
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