LAG Rheinland-Pfalz: Ein-Euro-Job kein Arbeitsverhältnis
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 03.02.2006 - 10 Ta 14/06) entschied, dass ein 1-Euro-Job kein Arbeitsverhältnis ist und wies deshalb den Antrag eines Ein-Euro-Jobbers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zurück, mit dem dieser das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses geklärt haben wollte.