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04.05.2009
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Kurzarbeitergeld mit dem Rechner berechnen

Wenn Sie die Höhe Ihres Kurzarbeitergeldes anrechnen wollen, das Sie zusätzlich zum Gehalt von Ihrem Arbeitgeber bekommen, können Sie unseren Kurzarbeitergeldrechner dazu nutzen. Sie können damit vor allem Ihre Gehaltsabrechnung in der Kurzarbeitsphase auf Richtigkeit überprüfen. Sie brauchen dafür nur Ihr normales ungekürztes Bruttogehalt ohne Extras, also das Grundgehalt das Sie bekommen würden, wenn keine Kurzarbeit angeordnet wäre, und das sog. Istentgelt, also das Bruttogehalt, was Sie laut Abrechnung während des Kurzarbeitsmonats erhalten haben. Aus diesen Daten und einer unterlegten Tabelle errechnet unsere Kurzarbeitergeldrechner für Sie die Höhe des Kurarbeitergeldes und das Gesamtentgelt für den betreffenden Monat.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Arbeitsrecht im Rheinland