Der Experte räte: Bilden Sie "Rückstellungen" für die Nachforderung des Fiskus. Legen Sie Geld zurück, damit das dicke Ende nicht mit dem Steuerbescheid vom Finanzamt kommt. Und machen Sie diesmal wirklich alles an Werbungskosten geltend.
Beitrag zu Kurzarbeit 2009 und Steuern 2010 auf der Homepage der IBGCE
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte