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29.02.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Kündigungsgrund Rauchen

Ja, Rauchen ist ein Kündigungsgrund. Vor allem das Passivrauchen am Arbeitsplatz. Ein Arbeitnehmer, der wegen der Belästigungen durch rauchende Kollegen gekündigt hatte und dafür von der Arbeitsagentur für 6 Wochen gesperrt wurde, klagte gegen den Bescheid der Agentur. Das Hessische Landessozialgericht widersprach mit seiner Entscheidung (Hessisches Landessozialgericht vom 11.10.2006 - Aktenzeichen L 6 AL 24/05) der Arbeitsagentur. Nach Ansicht des Landessozialgerichts in Darmstadt kann ein Arbeitnehmer unabhängig von der Rauchintensität oder der persönlichen Disposition des Arbeitnehmers aus wichtigem Grund kündigen, wenn er am Arbeitsplatz zum Passivrauchen gezwungen ist und der Arbeitgeber trotz Aufforderung den Nichtraucher nicht schützt. Es liegt dann ein wichtiger Grund im Sinne des § 144 SGB III vor, der ausnahmsweise zu einer Eigenkündigung berechtigt, ohne dass der Arbeitslosengeldanspruch dadurch gefährdet wird.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte