Übrigens: Arbeitsvertragsklauseln, die Arbeitnehmern verbieten, die Höhe des Gehalts Dritten mitzuteilen und das Gehalt der Verschwiegenheitspflicht unterwerfen, sind gar nicht so selten, dürften aber unwirksam sein.
Quelle: Westfälische Rundschau
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte