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04.06.2008
Rechtsanwälte Felser

Axel Willmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Uhlstrasse 19-23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Europameisterschaft und Fernsehen am Arbeitplatz

Am Samstag geht es los mit der EM. Da spielt das Fernsehen eine besondere Rolle. Überall werden Handy-TV und tragbare Kleinstfernseher feilgeboten. Letztere erhält man schon ab € 100,00 und für € 500,00 gibt es richtig gute Geräte. Da ist die Verlockung groß, diese Geräte mit an den Arbeitsplatz zu nehmen und die Spiele dort mit den Kollegen

live mitzuerleben. Radio hören in den Betrieben ist ja in der Regel unproblematisch, soweit die Arbeitspflicht erfüllt wird und Mitarbeiter und Kunden nicht gestört werden. Aber fernsehen? Ein Recht auf fernsehen besteht nicht. Denn es hindert den Arbeitnehmer, seine Arbeitspflichten zu erfüllen. Wie sich bei der letzten WM 2006 gezeigt hat, sehen das allerdings viele Chefs recht locker. In dem einen oder anderen Betrieb soll sogar ein Bierchen erlaubt worden sein. Am besten man spricht die Sachen offen an. Ist ein Betriebsrat vorhanden, kann dieser gegebenenfalls vermitteln. So ist die EM auch eine Chance, das Betriebsklima zu verbessern.

Viele weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten europameisterschaft-am-arbeitsplatz.de und fussball-em-am-arbeitplatz.de. Zur Rechtlage im Gastgeberland Österreich finden Sie hier etwas. Große Unterschiede finden sich da nicht. Auch die Gastgeber möchten die Spiele gerne verfolgen.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht