live mitzuerleben. Radio hören in den Betrieben ist ja in der Regel unproblematisch, soweit die Arbeitspflicht erfüllt wird und Mitarbeiter und Kunden nicht gestört werden. Aber fernsehen? Ein Recht auf fernsehen besteht nicht. Denn es hindert den Arbeitnehmer, seine Arbeitspflichten zu erfüllen. Wie sich bei der letzten WM 2006 gezeigt hat, sehen das allerdings viele Chefs recht locker. In dem einen oder anderen Betrieb soll sogar ein Bierchen erlaubt worden sein. Am besten man spricht die Sachen offen an. Ist ein Betriebsrat vorhanden, kann dieser gegebenenfalls vermitteln. So ist die EM auch eine Chance, das Betriebsklima zu verbessern.
Viele weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten europameisterschaft-am-arbeitsplatz.de und fussball-em-am-arbeitplatz.de. Zur Rechtlage im Gastgeberland Österreich finden Sie hier etwas. Große Unterschiede finden sich da nicht. Auch die Gastgeber möchten die Spiele gerne verfolgen.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht