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01.12.2006
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



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Ein-Euro-Jobs: BAG Urteil verweist beim Rechtsweg ans Sozialgericht

Neue Gesetze bringen neue Fragen, die die Rechtsprechung erst einmal klären muss. Allerdings dauert es nicht mehr so lange wie früher bis zu einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Klarheit schaffte das BAG nun mit seinem am 29.11.2006 in einer Pressemitteilung veröffentlichten Beschluss vom 08.11.2006 mit dem Aktenzeichen 5 AZB 36/06 (zur Pressemitteilung).

Damit ist höchstrichterlich zwar immer noch nicht geklärt, ob Ein-Euro-Jobber Arbeitnehmer sein können (JuracityBlog berichtete) und ob die Einstellung mitbestimmungspflichtig ist (JuracityBlog berichtete), aber der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat damit grundsätzlich den "Ein-Euro-Job" als öffentlich-rechtlich, genauer sozialrechtlich eingeordnet. Der echte Ein-Euro-Jobber dürfte demnach auch nach Ansicht des 5. Senats kein Arbeitnehmer sein.

 

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Rechtsanwälte Felser

 

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