Der Arbeitsvertrag leitender Angestellter wird traditionell noch häufig als Anstellungsvertrag bezeichnet. Rechtlich gilt jedoch das, was bei jedem Arbeitsvertrag zu beachten ist. Zum einen sollte man darin alles schriftlich dokumentiert haben, was bedeutsam ist und bei den Verhandlungen besprochen wurde. Zum anderen sollte der Anstellungsvertrag den Anforderungen genügen, die die Rechtsprechung seit 2002 an den Formulararbeitsvertrag stellt. Nicht viele Klauseln haben die seit der Schuldrechtsreform deutlich strengere AGB-Kontrolle überlebt. Inhaltlich gibt es allerdings auch einige Punkte, die bei leitenden Angestellten besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Dazu gehören die Regelung der Zuordnung zu den leitenden Angestellten, (konzernweite) Versetzungsregeln, Mehrarbeitsklausel, Bonusregelung, Freistellungsklausel, Dienstwagenregelung, Verschwiegenheitsregeln, Wettbewerbsverbot, Change-of-Control-Klausel, Ballack-Klausel, Golden Parachute und andere - Fortsetzung und Muster folgt.