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07.08.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Bezahlte Raucherpause?

Der Trend ist eindeutig. In vielen Kommunalverwaltungen müssen Raucher schon aus- und einstempeln, wenn sie zum Rauchen nach draussen gehen. In jedem fünften Betrieb auch, und es werden täglich mehr. Das entspricht der Rechtslage, denn nach Ansicht des LAG Hamm handelt es sich bei der Inanspruchnahme einer Raucherpause um eine Arbeitsunterbrechung privater Natur (LAG Hamm vom 06.08.2004 - Aktenzeichen 10 Ta BV 33/04). Der Betriebsrat könne daher in einer Betriebsvereinbarung keine bezahlten Raucherpausen verlangen. Biallo.de beschäftigt sich ausgiebig mit der Rechtslage bei Raucherpausen und den anderen Fragen des Nichtraucher- und Raucherschutzes.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte