Die Vorinstanzen waren sich uneins, ob das gesetzlich in § 60 HGB geregelte Konkurrenzverbot auch für Azubis gilt. Das BAG machte jetzt deutlich, dass auch Auszubildende während der Ausbildung nicht für Wettbewerber des Ausbildungsunternehmen tätig werden dürfen und gab damit dem Arbeitgeber recht.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser