Der Arbeitgeber wird danach verpflichtet, die Zeitkonten ausreichend gegen die Firmenpleite abzusichern. Tut er dies nicht, haben Arbeitnehmer fortan einen Anspruch auf Schadensersatz. Zudem wird bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes es den Arbeitnehmern ermöglicht, Ihre Arbeitszeitkonten "mitzunehmen".
Die Neuregelung begegnet der Gefahr, das dass die Arbeitnehmer Ihre Guthaben bei Pleite des Arbeitsgebers verlieren. Vorteil ist zudem, dass in Krisenzeiten die Arbeitnehmer zunächst Ihre Guthaben ohne Einkommenseinbußen in Anspruch nehmen können.
Rechtsanwalt Dirk Vossen, Bottrop
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