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09.01.2009
Kanzlei für Arbeitsrecht

Dirk Vossen

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Osterfelder Straße 27
46236 Bottrop



Telefon :02041 76 20 70
Telefax :02041 76 20 711

Arbeitszeitkonten in der Insolvenz nun besser geschützt

[19.12.2008, 11:49]

Ein heute vom Bundesrat bestätigtes Gesetz will verhindern, dass Arbeitnehmer Ihre Ansprüche aus Arbeitszeitkonten in der Pleite der Firma verlieren.

Der Arbeitgeber wird danach verpflichtet, die Zeitkonten ausreichend gegen die Firmenpleite abzusichern. Tut er dies nicht, haben Arbeitnehmer fortan einen Anspruch auf Schadensersatz. Zudem wird bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes es den Arbeitnehmern ermöglicht, Ihre Arbeitszeitkonten "mitzunehmen".

Die Neuregelung begegnet der Gefahr, das dass die Arbeitnehmer Ihre Guthaben bei Pleite des Arbeitsgebers verlieren. Vorteil ist zudem, dass in Krisenzeiten die Arbeitnehmer zunächst Ihre Guthaben ohne Einkommenseinbußen in Anspruch nehmen können.

Rechtsanwalt Dirk Vossen, Bottrop

www.infos-arbeitsrecht.de