Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und die Bescheinigung über ihre voraussichtliche Dauer erfordern - ebenso wie die ärztliche Beurteilung zur stufenweisen Wiedereingliederung - wegen ihrer Tragweite für den Versicherten und ihrer arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen sowie wirtschaftlichen Bedeutung besondere Sorgfalt. Die AU-Richtlinien haben zum Ziel, ein qualitativ hochwertiges, bundesweit standardi-siertes Verfahren für die Praxis zu etablieren, das den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Vertragsarzt, Krankenkasse und Medizinischem Dienst verbessert.
Die aktuellen Richtlinien finden Sie hier auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschuss (GbA).
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser