Altersvorsorge: Rechtsanwalt Felser in Focus Money Heft 4 2007
zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen bei der Altersgrenze in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Altersteilzeitvertrag. Im Ergebnis: "Eine Frage der Auslegung". Denn nur wenige Klauseln meinen tatsächlich exakt das 65. Lebensjahr, die meisten die Regelaltersgrenze.