Auch weitgehend unbekannt: Für auch nach juristischer Betrachtung als leitende Angestellte anzusehende Führungskräfte gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht. Die oft behauptete 70 Stundenwoche mag daher eine Übertreibung sein, wäre aber arbeitszeitrechtlich anderes als bei den "nichtleitenden" zulässig. Wie im übrigen bei Selbständigen wie "freien Mitarbeitern", für die das Arbeitszeitrecht auch nach der neuen Arbeitszeitrichtlinie nicht gelten soll (Juracity berichtete zur neuen Arbeitszeitrichtlinie).
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Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte